Die VFF ist die einzige Verwertungsgesellschaft, die die Rechte von Filmhersteller*innen bei Auftragsproduktionen für Sendeunternehmen (§ 94 UrhG) vertritt.
Auch wenn Filmhersteller*innen ihre Rechte individualvertraglich oft vollständig an den auftraggebenden Sender übertragen, bleibt ihnen ein gesetzlicher Anspruch auf Vergütung, zum Beispiel bei der Weitersendung eines Fernsehfilms. Auf diesen Anspruch kann nicht verzichtet werden – er steht den Produzent*innen unter den in § 20b Abs. 2 UrhG genannten Voraussetzungen immer zu, trotz individualvertraglicher Abrede.
Die VFF sorgt dafür,
Ohne eine Mitgliedschaft würden viele Auftragsproduzent*innen diese wichtigen Einnahmen verlieren.
Diese Ansprüche entstehen, weil das Urheberrecht durch sog. Schranken bestimmte Nutzungen von Filmen erlaubt, ohne dass dafür vorher eine Genehmigung eingeholt oder direkt bezahlt werden muss.
Beispiele für urheberrechtliche Schranken:
Damit Filmhersteller*innen dafür dennoch einen Ausgleich erhalten, sieht das Gesetz eine nicht verzichtbare Vergütung vor. Diese darf ausschließlich von Verwertungsgesellschaften wie der VFF eingefordert und verteilt werden. Für Auftragsproduktionen übernimmt dies allein die VFF.
Die VFF vertritt neben dem Leistungsschutzrecht, das Sendeunternehmen für die Durchführung von Sendungen im Fernsehen und Hörfunk zusteht (§ 87 UrhG), auch die Rechte an Eigenproduktionen der Sender in ihrer Eigenschaft als Filmhersteller*innen (§ 94 UrhG) und sorgt dafür, dass Vergütungen einfach, sicher und zuverlässig eingeholt und ausgeschüttet werden.
Besonders bei der Weitersendung (§ 20b UrhG) stellt die VFF sicher, dass die Sender eine planbare, vollständige und transparente Vergütung erhalten.
Um an den Ausschüttungen der VFF teilzunehmen, schließen Sie bitte einen Berechtigungsvertrag mit der VFF ab. Diesen können Sie ganz einfach per E-Mail bei uns anfordern (ausschuettungen@vff.org) . Anschließend senden wir Ihnen die vollständigen Vertragsunterlagen postalisch zu.
Bitte füllen Sie den Vertrag aus und senden Sie ihn in zweifacher, unterschriebener Ausfertigung per Post an:
VFF Verwertungsgesellschaft der Film- und Fernsehproduzenten mbH
Franz-Joseph-Straße 18
80801 München
Nach Eingang erhalten Sie von uns ein gegengezeichnetes Exemplar zurück. Zusätzlich stellen wir Ihnen Ihre persönlichen Zugangsdaten für unser Meldeportal ProdisWeb sowie weitere hilfreiche Informationen zur Verfügung.
Zusammen mit Ihrem VFF-Berechtigungsvertrag erhalten Sie von uns auch einen Berechtigungsvertrag der GWFF (Gesellschaft zur Wahrnehmung von Film- und Fernsehrechten mbH) für die Berücksichtigung bei Vergütungen von Auftragsproduktionen, die im Ausland ausgestrahlt wurden. Bitte füllen Sie diesen ebenfalls vollständig aus und senden ihn unterschrieben an uns zurück.
Wichtig:
Auf Seite 2 und 3 des GWFF-Berechtigungsvertrags treffen Sie bitte die erforderlichen Angaben zur
Um an den Ausschüttungen der VFF teilzunehmen, schließen Sie bitte einen Berechtigungsvertrag mit der VFF ab. Diesen können Sie ganz einfach per E-Mail bei uns anfordern (ausschuettungen@vff.org). Anschließend senden wir Ihnen die vollständigen Vertragsunterlagen postalisch zu.
Bitte füllen Sie den Vertrag aus und senden Sie ihn in zweifacher, unterschriebener Ausfertigung per Post an:
VFF Verwertungsgesellschaft der Film- und Fernsehproduzenten mbH
Franz-Joseph-Straße 18
80801 München
Sobald ein Sender einen jährlichen Marktanteil von mindestens 0,5% erreicht (vgl. Verteilungsplan § 54 UrhG in § 5 Abs. 1), kann er an den Ausschüttungen für Auftragsproduktionen gemäß § 54 UrhG sowie § 20b UrhG im Bereich der Auftragsproduktionen teilnehmen.
Zu diesem Zweck erhalten Sie einen eigenen Zugang zu unserem Meldeportal ProdisWeb, über das wir Ihnen die entsprechenden AGF-Sendungsprotokolle bereitstellen.
Für die Ausschüttungen im Bereich der Weitersendung nach § 20b UrhG ist ein Zugang zu unserem Meldeportal nicht erforderlich.