Die Ausschüttungen für Auftragsproduktionen werden gemäß den Verteilungsplänen nach § 54 UrhG und § 20b Abs. 2 UrhG durchgeführt. Diese erfolgen einmal im Jahr.
Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten sowie private Rundfunkveranstalter melden zunächst alle Ausstrahlungen Ihrer Auftragsproduktionen. Dies geschieht in der Regel im Frühjahr.
Anschließend haben Sie die Möglichkeit, im Meldeportal ProdisWeb die gemeldeten Ausstrahlungen zu überprüfen und bei Bedarf zu ergänzen. Der Zeitraum, in dem Sie Korrekturen vornehmen können, beträgt sechs Wochen und findet meist zwischen Juni und August statt. Wir informieren Sie über den Beginn dieses Korrekturzeitraums.
Nach Ablauf der Korrekturfrist überprüfen und verarbeiten wir die Daten, sodass die Ausschüttung zum Jahresende an alle Berechtigten erfolgen kann.
Wird innerhalb von drei Monaten nach der Ausschüttung keine Änderung durch die Produzent*innen verlangt, gilt die Ausschüttung gemäß § 6 der oben genannten Verteilungspläne als genehmigt.
Die VFF übernimmt zudem die Ausschüttungen deutscher Auftragsproduktionen, die im Ausland genutzt werden. Voraussetzung für die Berücksichtigung bei dieser Ausschüttung ist der Abschluss eines Berechtigungsvertrags mit der GWFF. Darin legt der/die Berechtigte fest, ob die Auslandsausschüttung über die VFF oder über die GWFF erfolgen soll.
Grundlage dieser Ausschüttung sind Gegenseitigkeitsverträge, welche die GWFF mit ausländischen Verwertungsgesellschaften geschlossen hat. Auf Basis dieser Verträge erhält die GWFF Meldungen über Ausstrahlungen deutscher Produktionen im Ausland und kann die entsprechenden Vergütungen direkt oder über die VFF an die Berechtigten weiterleiten.
Auslandsausschüttungen finden abhängig vom jeweiligen Aufkommen in unregelmäßigen Abständen statt. Zusätzliche Kontrollschritte durch die Berechtigten sind dabei nicht erforderlich, da die Zuordnung auf Grundlage der bereits durch die VFF durchgeführten Inlandsausschüttungen erfolgt.
Bitte beachten Sie, dass die VFF keinen Einfluss auf Vollständigkeit der ausländischen Meldungen hat. Wir erhalten diese über die GWFF von ausländischen Verwertungsgesellschaften und sind ausschließlich für die Weiterleitung der entsprechenden Vergütungen zuständig.
Wenn Sie sich dafür entschieden haben, die Auslandsausschüttungen über die VFF abzuwickeln, stehen nach Abschluss der Bearbeitung alle Ausschüttungsunterlagen im Meldeportal ProdisWeb zum Download bereit oder werden auf Wunsch postalisch zugesendet. Wenn Sie mit der Bereitstellung Ihrer Unterlagen in ProdisWeb einverstanden sind, schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an ausschuettungen@vff.org.