Im Rahmen des Sozialfonds erhalten Produktionsfirmen und Sendeunternehmen, die VFF-Berechtigte sind, sowie deren aktive oder ehemalige Mitarbeitenden aus dem Produktions- bzw. Redaktionsbereich bei nachgewiesener Bedürftigkeit eine einmalige oder regelmäßig wiederkehrende Zuwendung oder ein zinsloses Darlehen.