Kulturförderung

Verwertungsgesellschaften wie die VFF haben in Deutschland den gesetzlichen Auftrag, kulturell bedeutende Werke und Leistungen zu fördern.

Dafür bestehen in der VFF zwei getrennte Förderfonds:

  • Förderfonds § 54 UrhG: Förderung ausschließlich für VFF-Berechtigte
  • Förderfonds § 20b UrhG: Förderung für VFF-Berechtigte und Dritte

Was wird gefördert?

Gefördert werden:

  • bereits bestehende, kulturell bedeutende audiovisuelle Werke und Leistungen
  • die Entwicklung und Produktion neuer kulturell relevanter Werke und Leistungen

Schwerpunkt sind Auftragsproduktionen und Fernseh-Eigenproduktionen; Ausnahmen für andere audiovisuelle Werke und Leistungen sind möglich.

Förderfähige Vorhaben (Auswahl)

  • Preisvergaben für Auftrags- und Eigenproduktionen
  • produktionsbezogene Fördermaßnahmen
  • Nachwuchsförderung (z.B. durch unser Business Angel Programm)
  • Veranstaltungen zu Austausch, Präsentation und Vermittlung kulturell bedeutender Inhalte
  • Symposien, Workshops, Panels und andere Veranstaltungen, in denen kulturell bedeutende Werke und Leistungen von Auftragsproduzent*innen und/oder von Sendeunternehmen präsentiert werden und die zur Diskussion und Verbesserung der Produktionsbedingungen beitragen

Nicht förderfähig sind insbesondere Dissertationen und studentische Arbeiten, Veranstaltungen anderer Veranstalter, wenn die Förderung überwiegend deren Gemeinkosten deckt, sowie Vorhaben ohne klaren Bezug zu kulturell bedeutenden Werken und Leistungen.

 

Entscheidungsverfahren

Über die Fördervergabe entscheidet der Vergabeausschuss. Bei Anträgen von Produktionsunternehmen oder Sendern sind deren Vertreter im Ausschuss von der Entscheidung ausgeschlossen.

 

Förderzeitraum

Gefördert werden nur Vorhaben, die im Antragsjahr oder im Folgejahr stattfinden und noch nicht begonnen haben. Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen.

 

Finanzieller Umfang der Förderung

Die VFF kann Projekte mit bis zu 50 % der Gesamtkosten unterstützen.
In begründeten Ausnahmefällen ist auch eine Vollförderung (100 %) möglich.

Für das Business Angel Programm ist eine Förderung bis zu 20.000 Euro pro Jahr über maximal drei Jahre möglich.

Die konkrete Fördersumme legt der Vergabeausschuss anhand des Gesamtvolumens des Vorhabens fest.

Richtlinie für die Verwendung der Mittel der beiden Förderfonds

Download