Zunächst melden die Sender ihre Auftragsproduktionen für die jeweiligen Produzent*innen. Nachdem diese Angaben von der VFF geprüft wurden, werden die zugehörigen Ausstrahlungen im ProdisWeb Account der Produzent*innen freigeschaltet. Im Anschluss haben die Produzent*innen sechs Wochen Zeit, ihre Meldungen zu prüfen und bei Bedarf zu ergänzen. Die Ausschüttung erfolgt dann nach Überprüfung durch die VFF gegen Ende des Jahres.
Es gibt kein festes Datum für die Ausschüttung, jedoch finden die Meldungen für Produzent*innen meist zwischen Juni und August statt, sodass die Ausschüttung gemäß § 28 Abs. 2 VGG im November oder Dezember erfolgt. Auslandsausschüttungen finden anlassbezogen in unregelmäßigen Abständen statt.
Sie finden Ihre Unterlagen in Ihrem ProdisWeb Account in der rechten unteren Ecke unter „Anlagen“, „Anschreiben §54“, „Anschreiben §20b“ und „Anschreiben Ausland“. Wenn uns von Ihnen noch kein Einverständnis zum elektronischen Versand vorliegt, erhalten Sie alle Ausschüttungsanschreiben postalisch. Wenn Sie mit dem elektronischen Versand einverstanden sind, senden Sie uns bitte eine E-Mail an ausschuettungen@vff.org.
Die VFF hat keinen Einfluss auf die Vollständigkeit der Meldungen von Ausstrahlungen außerhalb Deutschlands. Die Ausstrahlungsdaten werden über die GWFF von ausländischen Verwertungsgesellschaften übermittelt. Die VFF ist ausschließlich für die Weiterleitung der entsprechenden Vergütungen zuständig.
Auf Seite 2 – „§ 1 Rechteeinräumung“ wählen Sie bitte alle Nutzungen aus, sofern Sie nicht bereits mit einer anderen Verwertungsgesellschaft einen Vertrag über die Abrechnung einer der aufgeführten Nutzungen geschlossen haben oder bestimmte Nutzungen aus anderen Gründen ausschließen möchten. Auf Seite 3 – „§ 4 Abrechnung / Ausschüttung / Freistellung“ entscheiden Sie, über welche Verwertungsgesellschaft Sie zukünftig die Ausschüttungen aus dem Ausland erhalten möchten – wahlweise über die GWFF oder die VFF, dementsprechend bitte nur ein Kreuz setzen.