Fragen zu Verwertungsgesellschaften

Verwertungsgesellschaften sind Organisationen, die im Auftrag von Urheber*innen sowie Inhaber*innen verwandter Schutzrechte (auch Leistungsschutzrechte genannt) Nutzungsrechte bündeln, Lizenzen vergeben, Vergütungen einziehen und diese treuhänderisch an die Berechtigten verteilen. Sie erleichtern die Nutzung geschützter Werke und Leistungen durch kollektive Rechtewahrnehmung und tragen so zu einem fairen Ausgleich zwischen Kreativen, Kultur- und Medienwirtschaft, Institutionen und der Öffentlichkeit bei.

Alle Verwertungsgesellschaften stehen unter der Aufsicht des Deutschen Patent- und Markenamtes. Das DPMA ist auch für die Zulassung neuer Verwertungsgesellschaften zuständig. Der Rechtsrahmen für Verwertungsgesellschaften ist im Gesetz über die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten durch Verwertungsgesellschaften (Verwertungsgesellschaftengesetz - VGG) vom 24.05.2016 geregelt.

Kollektive Rechtewahrnehmung
Verwertungsgesellschaften sind dafür verantwortlich, die Urheber- und Leistungsschutzrechte ihrer Berechtigten kollektiv zu verwalten und gegenüber Nutzer*innen durchzusetzen. Verwertungsgesellschaften stehen gewissermaßen zwischen Urheber*innen/Leistungsschutzberechtigten auf der einen und den Verwerter*innen/Nutzer*innen auf der anderen Seite. Sie überwachen die relevanten Nutzungen und ziehen die mit den Verwerter*innen vertraglich festgelegten oder über Tarife bestimmte Entgelte ein.

Gleichbehandlung und doppelter Kontrahierungszwang
Aufgrund ihrer starken Stellung sind Verwertungsgesellschaften gesetzlich zur Gleichbehandlung verpflichtet und unterliegen einem doppelten Kontrahierungszwang: Gegenüber den Urheber*innen/Leistungsschutzberechtigten besteht ein sog. Wahrnehmungszwang, d.h. die Verwertungsgesellschaft muss mit allen, die ihr beitreten wollen, einen Wahrnehmungsvertrag abschließen und deren Rechte treuhänderisch wahrnehmen. Den Verwerter*innen gegenüber besteht ein sog. Abschlusszwang, d.h. die Verwertungsgesellschaft muss allen, die die von ihr wahrgenommenen Rechte nutzen wollen, diese auf Verlangen zu angemessenen, sprich gleichen Konditionen einräumen.

Einnahmen generieren
Verwertungsgesellschaften überwachen die Werknutzungen und erheben Gebühren von Nutzer*innen für die Nutzung der ihnen anvertrauten Werke und Leistungen. Die Einnahmen stammen unter anderem aus Urheberrechtsabgaben auf Geräte und Speichermedien, die zur Vervielfältigung von Inhalten genutzt werden, oder aus der Weitersendung von Fernseh- und Hörfunkprogrammen.

Verteilung
Nach Abzug der Verwaltungskosten ist ein bestimmter Prozentsatz für soziale und kulturelle Zwecke vorgesehen. Der verbleibende Betrag wird nach vorher festgelegten und transparent kommunizierten Verteilungsplänen an die Berechtigten ausgeschüttet. An allen Entscheidungen über die Festlegung und Änderung von Verteilungsplänen sind zwingend die zuständigen Gremien der Verwertungsgesellschaft zu beteiligen.