Gemeinsamer Tarif der Verwertungsgesellschaften AGICOA-Deutschland / GEMA / GÜFA / GVL / VFF / VGF / VG BILD-KUNST / VG WORT / TWF für die Weitersendung von Hörfunk- und Fernsehprogrammen in Kabelnetzen (Kabelweitersendung)
GEMA Tarif für Kabelweitersendung
Der im Bundesanzeiger Nr. 35883 vom 20. Februar 1990 und im Bundesanzeiger Nr. 228 vom 4. Dezember 1992 geänderte veröffentlichte Tarif der VFF Verwertungsgesellschaft der Film- und Fernsehproduzenten mbH für die Vervielfältigung von Fernsehsendungen und Fernsehproduktionen (Eigen- und Auftragsproduktionen) zur internen Wiedergabe durch Bundes- oder Landesbehörden einschließlich nachgeordneter Behörden und Institutionen im Bereich deren öffentlichen Auftrages wird hinsichtlich der Vergütungshöhe (Ziff. 1) wie folgt geändert:
Tarifänderung
Der im Bundesanzeiger Nr. 35883 vom 20. Februar 1990 veröffentlichte Tarif der VFF Verwertungsgesellschaft der Film- und Fernsehproduzenten mbH für die Vervielfältigung von Fernsehsendungen und Fernsehproduktionen (Eigen- und Auftragsproduktionen) zur internen Wiedergabe durch Bundes- oder Landesbehörden einschließlich nachgeordneter Behörden und Institutionen im Bereich deren öffentlichen Auftrages wird hinsichtlich der Vergütungshöhe (Ziff. 1) wie folgt geändert:
1. Für die Vervielfältigung von Fernsehsendungen und Fernsehproduktionen (Eigen- und Auftragsproduktionen) zur internen Wiedergabe durch Bundes- oder Landesbehörden einschließlich nachgeordneter Behörden und Institutionen im Bereich deren öffentlichen Auftrages sind 9.-DM je angefangene Spieldauerminute des VFF-geschützten Repertoires und je Kopie zu zahlen.
2. Die sich hiernach ergebenden Vergütungen sind Nettobeträge und erhöhen sich um die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe.